Genügt nicht auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt? Nein, ein Kostenvoranschlag beinhaltet nur die Reparaturkosten der Werkstatt, eine unabhängige Beweissicherung findet nicht statt.
Angaben zu den Instandsetzungskosten nach Herstellvorgaben, Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall), Restwert (Wert nach dem Unfall), der merkantile Minderwert (Wertminderung) sowie die Nutzungsausfallklasse mit entsprechenden Betrag und die voraussichtliche Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sind Bestandteil eines Gutachten.