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IHR KFZ-SACHVERSTÄNDIGER

Wir sind ein auf Kraftfahrzeuge spezialisiertes Sachverständigenbüro in der Hansestadt Hamburg.

Unabhängig, EU-zertifiziert und hanseatisch verlässlich – diese Attribute stehen für unsere engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden.

Seit 1991

KFZ-SACHVERSTAND IN HAMBURG

Kontaktieren Sie uns!

UNSER SERVICE

Vom Unfallschadengutachten über die Fahrzeugbewertung bis zum Support beim Gebrauchtwagenkauf.
Wie hoch ist der Schaden an meinem KFZ?
Schaden- und Wertgutachten
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Was ist mein Auto aktuell wert?
Fahrzeugbewertung
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Soll ich den kaufen oder nicht?
Support Gebrauchtwagenkauf
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DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

UNFALL! WAS TUN?

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und wurden geschädigt!

WELCHE RECHTE HABE ICH?

WAS SIE WISSEN SOLLTEN!

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Neben dem reinen Blechschaden ermitteln wir u.a. die richtige und Ihnen zustehende Wertminderung und den Nutzungsausfall.

Warten Sie nicht, bis Ihnen die gegnerische Seite einen “eigenen” Gutachter schickt, dieser arbeitet schliesslich für die Interessen einer Versicherung. Häufig wird dann bei einem unverschuldetem Unfall die Wertminderung und der Nutzungsausfall nicht berechnet oder es werden die notwendigen Reparaturen auf Minimallöhnen kalkuliert.

So tricksen Versicherer KFZ-Schäden klein – Artikel auf BILDplus

GUTACHTEN ODER KOSTENVORANSCHLAG?

WARUM EIN GUTACHTEN?

Genügt nicht auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt? Nein, ein Kostenvoranschlag beinhaltet nur die Reparaturkosten der Werkstatt, eine unabhängige Beweissicherung findet nicht statt.

Angaben zu den Instandsetzungskosten nach Herstellvorgaben, Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall), Restwert (Wert nach dem Unfall), der merkantile Minderwert (Wertminderung) sowie die Nutzungsausfallklasse mit entsprechenden Betrag und die voraussichtliche Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sind Bestandteil eines Gutachten.

KOMMEN KOSTEN AUF MICH ZU?

WER ZAHLT DAS GUTACHTEN?

Die Kosten des Kfz.-Sachverständigen gehören nachherrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden.

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

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EU-zertifiziertes, unabhängiges
KFZ-Sachverständigenbüro
Inhaber: Heiko Weitze

2x in Hamburg
Büro: Vogt-Kölln-Str. 134 . 22527 Hamburg
Prüfzentrum: Leverkusenstr. 27 . 22761 Hamburg

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